Förderung & Bank

Gründungszuschuss: Voraussetzungen, Höhe und Antrag verständlich erklärt

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen. In Phase 1 erhältst du sechs Monate dein ALG I plus 300 € monatlich, in Phase 2 weitere neun Monate 300 € – Voraussetzung ist ein tragfähiger Businessplan.

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Er sichert dir in der Startphase ein Einkommen und einen Zuschuss zur sozialen Absicherung — vorausgesetzt, dein Vorhaben ist tragfähig und du erfüllst die Voraussetzungen.

Was ist der Gründungszuschuss?

Eine finanzielle Unterstützung für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Ziel ist, den Übergang in die Selbstständigkeit abzusichern. Es besteht kein Rechtsanspruch — die Agentur entscheidet im Ermessen.

Voraussetzungen

Höhe und Dauer (Phase 1 & 2)

Antrag stellen

Den Antrag stellst du bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, idealerweise vor Aufnahme der Selbstständigkeit. Dazu gehören dein Businessplan, der Finanzplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung. Plane genug Vorlauf ein — die Prüfung dauert.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein echter Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Er ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — er kann also deinen Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen.

Brauche ich einen Businessplan?

Ja — ohne tragfähigen Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung gibt es keinen Gründungszuschuss. Du kannst ihn erstellen lassen oder dich an der Anleitung orientieren.

Häufige Fragen

Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hat und die Tragfähigkeit des Vorhabens nachweist. Es besteht kein Rechtsanspruch – die Agentur entscheidet im Ermessen.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Phase 1: sechs Monate ALG I plus 300 € pro Monat. Phase 2: weitere neun Monate je 300 € für die soziale Absicherung, sofern eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, der Gründungszuschuss ist ein echter Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Er ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Brauche ich einen Businessplan?
Ja. Ohne tragfähigen Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle gibt es keinen Gründungszuschuss.

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